Stellungnahme anlässlich der Befreiungsfeiern an den KZ-Gedenkstätten vor dem Hintergrund des Ukraine-Konflikts:

„Am 24. April 2022 und am 01. Mai 2022 gedenkt die Stiftung Bayerische Gedenkstätten an den KZ-Gedenkstätten Flossenbürg und Dachau der Befreiung dieser beiden Konzentrationslage im April 1945. Die Feierlichkeiten sind dem Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Massenverbrechen gewidmet. Die ehemaligen Häftlinge und ihre Familien stehen im Mittelpunkt der beiden Veranstaltungen. Die präzedenzlosen Verbrechen, die in deutschem Namen begangen wurden, nehmen uns aber auch heute in die Pflicht, unser Zusammenleben nach den Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit zu gestalten, die Achtung vor der Würde und der Freiheit der Menschen in das Zentrum unseres Denkens und Handelns zu stellen und die Einhaltung der unverletzlichen Grundrechte als unseren Kompass zu bewahren. Diese unverrückbaren Positionen und Prinzipien werden von der Russischen Föderation und der Republik Belarus mit ihrem Überfall auf die Ukraine in gröbster Weise verletzt und außer Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund haben wir die offiziellen Vertreter der Russischen Föderation und der Republik Belarus gebeten, von einer Teilnahme an den genannten Feierlichkeiten abzusehen. Selbstverständlich aber sind die russischen und weißrussischen ehemaligen Häftlinge der Konzentrationslager Flossenbürg und Dachau wie auch ihre Familien von Herzen eingeladen, am 24. April nach Flossenbürg und am 01. Mai nach Dachau zu kommen. Dieses Vorgehen ist eng abgestimmt mit der Leiterin der Gedenkstätte Dachau, Frau Dr. Gabriele Hammermann, und mit dem Leiter der Gedenkstätte Flossenbürg, Prof. Dr. Jörg Skriebeleit.“ Karl Freller, Direktor Stiftung der Bayerischen Gedenkstätten