Stiftungszweck, Gesetz & Satzung
Im Gedenkstättenstiftungsgesetz ist die Hauptaufgabe der bayerischen
Gedenkstättenstiftung klar benannt:
"Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten, die darauf bezogene geschichtliche Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird". (GedStG, Art. 2)
Der Stiftungsauftrag beinhaltet neben der originären Gedenkstättenarbeit auch die Unterstützung der historisch-politischen Bildungsarbeit, die Herausgabe eigener Veröffentlichungen und die Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung im In- und Ausland.
Nähere Informationen zu Aufbau, Aufgaben und Funktion der "Stiftung
Bayerische Gedenkstätten" finden sich im Gesetz über deren Errichtung vom 24.12.2002 sowie in der Satzung. Anbei finden Sie die aktuelle Fassung der Satzung nach Aufnahme der bayerischen KZ-Gedenkstätten in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes vom 03.12.2009:
