KZ-Friedhöfe in Bayern
Amerikanische Truppen finden auf ihrem Vormarsch im Frühjahr 1945
zahllose Tote. Unter ihnen sind vor allem Opfer des NS-Regimes: Kriegs- und Strafgefangene, zivile Zwangsarbeiter und nicht zuletzt KZ-Häftlinge.
Die meisten Toten, vor allem diejenigen, die auf den sogenannten Todes- märschen ermordet worden waren, wurden nur provisorisch begraben.
Daher ordnen die Befreier zunächst die würdige Bestattung der Opfer an, oft unter Beteiligung und Anwesenheit der örtlichen Bevölkerung.
Ende 1945 bestehen allein in Bayern mehrere Hundert Grabstätten mit
KZ-Opfern, für deren Erhalt die Kommunen zuständig sind.
Im August 1949 werden bei Bauarbeiten für einen KZ-Friedhof am Leitenberg bei Dachau sterbliche Überreste von KZ-Häftlingen ausgegraben und achtlos liegengelassen. Der „Leitenberg-Skandal“ sorgt für internationale Empörung. Die bayerische Staatsregierung reagiert pragmatisch: Die Grabanlage auf dem Leitenberg wird der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen unterstellt. Für alle übrigen Grabstätten bleibt wie zuvor das Bayerische Landesentschädigungsamt zuständig.
In der Folge werden in Bayern viele kleine Friedhöfe aufgelöst und auf
größere, leichter zu pflegende Grabanlagen überführt – vor allem auf die
beiden neu gestalteten Sammelfriedhöfe am Dachauer Leitenberg und in der Gedenkstätte Flossenbürg.
Von 493 KZ-Grabstätten im Jahr 1949 sind nach der Zusammenlegung in den 1950er Jahren nur rund 75 übrig. Mit den kleineren Grabstätten verschwindet vielfach auch das lokale Wissen um die KZ-Häftlinge.
Doch auch auf den großen Grabanlagen erfährt der Besucher kaum etwas über die Schicksale der dort Bestatteten. Die Gestaltung verzichtet auf figür- liche Darstellungen, häufig werden Bibelverse oder Sinnsprüche verwendet, die den historischen Hintergrund eher verschleiern.
1953 erhält die Bayerische Schlösserverwaltung die Zuständigkeit für sämtliche „KZ-Gräber und Gedenkstätten“. Dieser Sammelbegriff ist irreführend: Einerseits sind dort neben KZ-Häftlingen auch Insassen von Zuchthäusern oder zivile Zwangsarbeiter bestattet. Andererseits ruhen keineswegs alle KZ-Opfer auf staatlich betreuten KZ-Friedhöfen.
Die Übertragung der KZ-Gräber in die Verantwortung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten beendet 2013 ein langjähriges administratives Provisorium. Die Grabstätten gehören nun wieder zur selben Einrichtung wie die beiden KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg. Diese sind in den 1990er Jahren zunächst in die Zuständigkeit des Kultusministeriums und mit ihrer Gründung in die Stiftung überführt worden.



