Wiederholte Sachbeschädigung am Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagerkomplexes Mühldorf – Stiftungsdirektor Karl Freller empört: „Wer hier mutwillig zerstört, fügt nicht nur der Allgemeinheit finanziellen Schaden zu, sondern zeigt auch keinen Respekt vor den Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen“

MÜNCHEN, 2. Juni 2026 – Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten verurteilt die erneuten Sachbeschädigungen am Interimszaun im Bereich des ehemaligen KZ-Außenlagerkomplexes Mühldorf mit Nachdruck. In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu mutwilligen Beschädigungen der Absperrungen auf dem Gelände. Die hierdurch entstehenden Reparaturkosten werden aus öffentlichen Mitteln getragen und belasten damit die Allgemeinheit.

„Ich bin empört über die erneuten Beschädigungen am Interimszaun im Bereich des ehemaligen KZ-Außenlagerkomplexes Mühldorf. Wer hier mutwillig zerstört, fügt nicht nur der Allgemeinheit finanziellen Schaden zu, sondern zeigt auch keinen Respekt vor den Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen“, äußert sich Karl Freller, Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten, zu der wiederholten Sachbeschädigungen am Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagerkomplexes Mühldorf.

Bei den Beschädigungen handelt es sich nicht nur um Vandalismus, sondern um Straftaten gemäß §§ 303 und 304 StGB. Besonders schwer wiegt dabei, dass der betroffene Bereich Teil eines historischen Ortes von herausragender erinnerungskultureller Bedeutung ist: „Gedenkorte wie der ehemalige KZ-Außenlagerkomplex Mühldorf stehen für das Erinnern an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen und für die Verantwortung unserer demokratischen Gesellschaft. Beschädigungen an diesen Orten sind Angriffe auf die Erinnerungskultur und das gesellschaftliche Miteinander“, erklärt Stiftungsdirektor Karl Freller.

Zugleich weist die Stiftung darauf hin, dass das historische Gelände im Mühldorfer Hart derzeit umfassend für die Zukunft entwickelt wird. Der Interimszaun stellt dabei eine notwendige Übergangslösung dar, bis das Gelände als dauerhafter Erinnerungs- und Lernort umgestaltet und die erforderliche Verkehrssicherung umfassend hergestellt ist. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der historischen Relikte, der Besucherinnen und Besucher sowie der geordneten Vorbereitung des zukünftigen Gedenkortes. Beschädigungen des Zaunes beeinträchtigen daher nicht nur die laufenden Arbeiten und verursachen öffentliche Kosten, sondern erschweren auch die schrittweise Entwicklung des ehemaligen Bunkergeländes zu einem würdigen Ort des Erinnerns und der historischen Bildung.

Die Stiftung appelliert an die Öffentlichkeit, Beschädigungen oder verdächtige Beobachtungen unverzüglich der Polizei zu melden. Zugleich steht die Stiftung hierzu im Austausch mit den zuständigen Behörden und prüft weitere Maßnahmen zum Schutz des Geländes. Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch Aufmerksamkeit und Hinweise zum Schutz und Erhalt der historischen Erinnerungsorte beitragen.

Über die Stiftung Bayerische Gedenkstätten

Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Sie wurde durch den Freistaat Bayern zum 1. Januar 2003 errichtet. Die Stiftung ist Trägerin der KZ-Gedenkstätte Dachau und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, die zu den Gedenkstätten in Deutschland von nationaler und internationaler Bedeutung gehören, sowie weiterer Gedenkstätten im Freistaat. Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten, die darauf bezogene geschichtliche Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird.