„Ein bedeutender Schritt für die Erinnerungskultur“ – Stiftungsdirektor Freller zur Eigentumsübertragung des historischen Bunkergeländes im Mühldorfer Hart an den Freistaat Bayern

MÜNCHEN, 31. Juli 2025 – Mit dem gestrigen Anhörungstermin wurden die Eigentumsverhältnisse auf dem historischen Bunkergelände im Mühldorfer Hart erfolgreich neu geregelt. Der Flächentausch auf freiwilliger Basis zwischen privaten, kommunalen und kirchlichen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und den Bayerischen Staatsforsten schafft die Grundlage für die Errichtung eines Gedenkortes am Bunkerbogen durch die Stiftung Bayerische Gedenkstätten.

Der Bunkerbogen im historischen Bunkergelände im Mühldorfer Hart gilt als eines der wichtigsten baulichen Zeugnisse nationalsozialistischer Zwangsarbeit in Bayern und ist das zentrale Relikt des ehemaligen KZ-Außenlagerkomplexes Mühldorf. Die Übernahme des Geländes durch den Freistaat schafft eine zentrale Voraussetzung dafür, das Areal dauerhaft zu sichern, historisch einzuordnen und als authentischen Ort des Erinnerns und Lernens weiterzuentwickeln.

„Die Übernahme dieses historisch hochbedeutsamen Geländes ist ein starkes Zeichen für die Verantwortung des Freistaats im Umgang mit dem nationalsozialistischen Erbe“, betont Karl Freller, Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. „Wir danken allen, die diese Lösung ermöglicht haben – insbesondere den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern, die mit großem Verantwortungsbewusstsein gehandelt haben."

Die Stiftung spricht zudem allen beteiligten Behörden, Ministerien, Kommunalvertreterinnen und -vertretern sowie engagierten Einzelpersonen ihren aufrichtigen Dank aus, die diesen Schritt möglich gemacht haben. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, den Bayerischen Staatsforsten, dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Mühldorf, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Stiftung ist ein wichtiges Signal für die Bedeutung der Erinnerungsarbeit in Bayern.

Im Zuge der erforderlichen weiteren Maßnahmen zur Verkehrssicherung und archäologischen Untersuchung wird das Gelände vorerst nicht frei zugänglich sein. Langfristig soll der Ort für eine verantwortungsvolle öffentliche Auseinandersetzung mit der Geschichte geöffnet werden.

Zum Hintergrund:

Zwischen Sommer 1944 und der Befreiung Ende April 1945 mussten über 8.000 Häftlinge des KZ Dachau in fünf KZ-Außenlagern im Landkreis Mühldorf am Inn Zwangsarbeit verrichten. Sie wurden für die Untertageverlagerung der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Ziel der deutschen Militärführung war der Bau eines halbunterirdischen Bunkers zur Produktion von Kampfflugzeugen. Etwa die Hälfte der KZ-Häftlinge starb vor Ort an den katastrophalen Bedingungen, nach der Deportation in ein Vernichtungslager oder auf Todesmärschen.

Mit der Einweihung im Jahr 2018 konnten die ersten beiden KZ-Gedenkorte im Mühldorfer Hart – das „Waldlager“ sowie das ehemalige Massengrab – der Öffentlichkeit übergeben werden. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes ist die Errichtung eines dritten KZ-Gedenkortes an der heute noch sichtbaren Bunkerbaustelle geplant. Nach Abschluss der vor Ort notwendigen Kampfmittelräumung 2021 erfolgten die Vorbereitungen für die Bodenordnung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern. Die Bayerischen Staatsforsten stellten Tauschflächen zur Verfügung, sodass die rund 17 Hektar im Privatbesitz befindlichen Grundstücke der Bunkerbaustelle in das Eigentum des Freistaates übertragen werden konnten.