Unbefugtes Betreten und mehrfache Beschädigung - Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagerkomplexes Mühldorf
Das Betreten des Areals ist sowohl wegen der erheblichen Unfallgefahr, die vom gesprengten Bunker ausgeht, als auch aus Achtung gegenüber dem Leid der Opfer untersagt. Die Stiftung appelliert daher eindringlich an alle Interessierten, diesem Ort mit dem gebotenen Respekt zu begegnen und die Zugangsbeschränkungen zu beachten. Auch wegen archäologischer und bautechnischer Untersuchungen für die derzeit laufenden Planungen zur Errichtung des zukünftigen KZ-Gedenkortes ist das Gelände vorerst nicht frei zugänglich.
Gegen die Verursacher der Beschädigungen wurde Strafanzeige erstattet. Die Polizeiinspektion Mühldorf am Inn bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 08631/3673-0. Polizeistreifen patrouillieren dort regelmäßig.
Zum Hintergrund:
Zwischen Sommer 1944 und der Befreiung Ende April 1945 mussten über 8.000 Häftlinge des KZ Dachau in fünf KZ-Außenlagern im Landkreis Mühldorf am Inn Zwangsarbeit verrichten. Sie wurden für die Untertageverlagerung der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Ziel der deutschen Militärführung war der Bau eines halbunterirdischen Bunkers zur Produktion von Kampfflugzeugen. Etwa die Hälfte der KZ-Häftlinge starb vor Ort an den katastrophalen Bedingungen, nach der Deportation in ein Vernichtungslager oder auf Todesmärschen. Das historische Bunkergelände wurde am 1. Oktober dieses Jahres an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten übertragen.
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