Stiftungsbericht 2020-2025

INSTITUTIONEN | REDEN   215 Institutionen Sehr geehrte Präsidentin des Bayerischen Landtages Ilse Aigner, sehr geehrter Herr Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten Karl Freller, sehr geehrte Mitwirkende, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist mir heute eine besondere Ehre, in zweierlei Funktion zu Ihnen zu sprechen. Zum einen spreche als ein Vertreter der queeren Community Nürnbergs, die das Denkmal angeregt hat und dies finanzieren wird. Zum anderen hat es mich mit einer großen Ehre belegt, als mich vor rund drei Jahren der bereits verstorbene Ralph Hoff- mann anrief mit der Frage, selbiges Denkmal zu erschaffen. Er war mit Uschi Unsinn und dem Arbeitskreis Politik von Fliederlich e. V. einer der Initiatoren des heute zu übergeben- den Gedenksteins. Ihnen gilt mein persönlicher Dank. Ich musste keinen Moment überlegen. Für mich ist dieses Denkmal sehr wichtig, und es macht mich dankbar, dies schaf- fen zu dürfen. Homosexuelle Männer waren eine der wenigen Opfergruppen des NS-Regimes, deren staatliche Verfolgung nach dem Ende des ZweitenWeltkrieges in der BRD fortgesetzt wurde. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden sexuelle Handlungen unter Männern bestraft, der Paragraf 175 blieb in der Fassung der Nationalsozialisten in Kraft. In der Folge wurden Tausende homo- und bisexuelle Männer in der Bundesrepublik, insbesondere in den 1950er- und 1960er- Jahren, zu teils erheblichen Gefängnisstrafen verurteilt, ihrer beruflichen Existenzen beraubt und erfuhren Ausgrenzung und gesellschaftliche Ächtung. Dieses Unrecht wurde in Deutschland fortgesetzt, zu einer ers- ten Entschärfung des Paragrafen 175 kam es erst 1969, danach Bastian Brauwer Vorsitzender des CSD Nürnberg Gedenkakt für die Opfer des Nationalsozialismus in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg am 26. Januar 2022 existierte der Paragraf aber noch weiter und wurde erst 1994 abgeschafft. An ein Gedenken an diese Männer oder gar eine Rehabilitie- rung war Jahrzehnte nicht zu denken – im Gegenteil: Dieselben Polizisten verfolgten sie weiter, und dieselben Richter sprachen das Unrecht fort. In der Vorstellung der jungen Bundesrepublik waren die Opfer des Paragrafen 175 keine Opfer, sondern zu Recht verurteilte und inhaftierte Straftäter. Nach einem gefühlten Aufblühen der queeren Kultur und homosexuellen Gemeinschaften in den 20er-Jahren des ver- gangenen Jahrhunderts mit Vereinsstrukturen, Zeitschriften und Kulturstrukturen, einer Fast-Abschaffung des Unrechts- Paragrafen 175 StGB, folgte ein erschütternder Schlag durch die Machtergreifung der Nazis. Nach der Machtergreifung der Nazis 1933 mussten sich alle homosexuellen Vereinigungen auflösen. Mit der Verschärfung des Paragrafen 175 zwei Jahre später begann eine massive Verfolgung homo- und bisexueller Männer im gesamten Reichsgebiet. Anfangs wurden diese zu Gefängnis- oder Zuchthausstrafen verurteilt, später, insbesondere nach Beginn des ZweitenWelt- kriegs, wurden immer mehr von ihnen in Konzentrationslager eingewiesen. In der Hoffnung auf milde Umstände wurden Namen von Part- nern und Kontakten erpresst. Es wurden keine Unterschiede zwischen Familienvätern, Jugendlichen oder alleinstehenden Männern gemacht, auch gesellschaftlicher Rang schützte nicht vor Verfolgung. Angekommen in den Konzentrationslagern, erkennbar durch den „RosaWinkel“ auf ihrer Häftlingskleidung, stellten sie die ©Bildarchiv Bayerischer Landtag / R. Poss

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