Stiftungsbericht 2020-2025
200 REDEN | INSTITUTIONEN Worauf ist es nun zurückzuführen, dass kurz nach Kriegsende ein derart diskriminierendes Sonderrecht gegen die Minderheit verabschiedet werden konnte? Bereits im Jahr 1946 wurde im Landeskriminalamt in München die „Nachrichtenstelle über Zigeuner“, die sogenannte „Zigeunerpolizei“ eingerichtet. In diese Abteilung wurden ehemalige SS-Täter berufen, so auch Josef Eichberger, der bis 1945 im Reichssicherheitshauptamt eine vergleichbare Rolle wie Adolf Eichmann innehatte und hauptverantwortlich für die gesamten Maßnahmen zur Depor- tation und Ermordung der Sinti und Roma war. Zusammen mit anderen dort tätigen ehemaligen SS-Angehörigen wirkte die ab 1953 in Landfahrerzentrale umbenannte Münchner Polizei- abteilung maßgeblich darauf hin, dass die Landfahrerverord- nung verabschiedet wurde. Die bayerischen Kriminalpolizisten hatten in der „Landfahrerzentrale“ dann bis in die 1970er-Jahre Namen, Fingerabdrücke und persönliche Daten von Sinti und Roma aus dem gesamten Bundesgebiet in Akten erfasst, die teilweise sogar bereits in der Zeit des Nationalsozialismus an- gelegt worden waren. Sogar in den Entschädigungsprozessen waren diese Akten verwendet worden, um Klagen von Sinti und Roma abzuweisen, die den Holocaust überlebt hatten. Mit dem einwöchigen Hungerstreik wollten die Sinti Aufklä- rung über den Verbleib der Akten der ehemaligen „Landfahrer- zentrale“ erhalten. Wie anfangs schon erwähnt, verlief die Aktion sehr erfolgreich. Die Staatsregierung musste öffentlich einräumen, dass Diskri- minierungen gegenüber Sinti und Roma weiterhin bestanden haben und diese abgebaut werden müssten. Zudem versicher- te das Innenministerium, dass die Akten der bayerischen „Landfahrerzentrale“ zu Beginn der 1970er-Jahre vernichtet worden seien. Doch damit endete die Geschichte der Diskriminierung nicht: So blieb die Suche nach den verschwundenen NS-Rassegutach- ten bis heute erfolglos. Die polizeiliche Sondererfassung wurde weitergeführt trotz zahlreicher Proteste der Sinti-und-Roma- Bürgerrechtsbewegung seit den 1980er-Jahren. Unser Verband hat gemeinsam mit dem Zentralrat und zwei Auschwitzüber- lebenden Sinti noch im Jahr 1998 eine Verfassungsbeschwerde und Popularklage wegen der Verwendung des Begriffs „Roma und Sinti“ in kriminalpolizeilichen Fragebögen und Karteien eingelegt. Bis in die jüngste Vergangenheit wurden immer wieder Fälle von Sondererfassung durch die Polizeibehörden bekannt: Im Jahr 2019 hat der bayerische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Petry nach einem Gespräch mit unserem Landesver- band darauf hingewiesen und Konsequenzen eingefordert. Professor Petry hatte anlassunabhängig und stichprobenhaft überprüfen lassen, in welchen Zusammenhängen in der Vor- gangsverwaltung der bayerischen Polizei der Begriff „Sinti“ verwendet wird. Festgestellt wurde, dass dieser Begriff mehr- fach, ohne dass dieses für die polizeiliche Sachbearbeitung notwendig oder in der Sache gerechtfertigt gewesen wäre, Verwendung fand. Daraufhin hat der Datenschutzbeauftragte den Polizeiinspek- teur der bayerischen Polizei informiert. Dieser wiederum hatte dann in einem Rundschreiben an alle Polizeipräsidien dazu aufgefordert, den Gebrauch der Bezeichnungen „Sinti“ und/ oder „Roma“ bei internen Fahndungen, Öffentlichkeitsfahn- dungen,Warnhinweisen oder Pressemitteilungen grundsätz- lich zu unterlassen. Diskriminierungen, ob institutionell oder im Alltag, gibt es nach wie vor. Doch zugleich greifen auch demokratische Regularien und Kontrollorgane wie das Amt des Datenschutz- beauftragten, für derenWirksamkeit und Kompetenzbefug- nisse wir uns alle einsetzen müssen. Vor den fürchterlichen historischen Erfahrungen, die Sinti und Roma machen mussten, verfolgen wir heute mit großer Sorge, dass rechtsradikale Parteien und sogenannte „Bewegungen“ in Europa immer mehr um sich greifen. Ihre Parolen finden bis weit in die Mitte der Gesellschaft Widerhall. Die Bundes- tagswahl vom 23. Februar hat uns dies drastisch vor Augen geführt. Eine geschichtsrevisionistische und in Teilen als „ge- sichert rechtsextremistisch“ eingestufte Partei erhielt über 20 Prozent der Wählerstimmen – unter den jungenWählern noch deutlich darüber. Dies ist eine Katastrophe für die poli- tische Kultur dieses Landes und eine ernste Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung! Nicht nur wir deutsche Sinti und Roma blicken deshalb mit großer Sorge in die Zukunft! Ich danke Ihnen! Institutionen
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