Stiftungsbericht 2020-2025
INSTITUTIONEN | REDEN 199 ©Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Bayern e.V. Institutionen Sehr geehrter Herr Landesbischof Kopp, sehr geehrte Frau Dr. Hammermann, sehr geehrter Herr Pfarrer Dr. Mensing, sehr geehrte Frau Reinhardt, liebe Dotschy, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich zuerst für die Einladung und für die Möglich- keit bedanken, anlässlich des heutigen Gedenkens an den vor 45 Jahren durchgeführten Hungerstreik der Bürgerrechts- bewegung der Deutschen Sinti und Roma einige einführende Worte sprechen zu können. Am 4. April, am Karfreitag des Jahres 1980, traten zwölf Sinti und eine Sozialarbeiterin hier an diesem Ort in einen Hunger- streik. Dieser wurde damals von der Evangelisch-Lutherischen Kirche unterstützt, die dafür die Räumlichkeiten der Versöh- nungskirche auf dem Gedenkstättengelände zur Verfügung gestellt hatte. Diese politische Aktion stellt eine Zäsur in der öffentlichen Wahrnehmung der Minderheit dar. Sie bewirkte neben einer großenWelle der Solidarität auch eine umfassende mediale Berichterstattung im In- und Ausland und stellt somit einen Meilenstein zur Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma dar. Für die Bürgerrechtsarbeit der deutschen Sinti und Roma war die Aktion eines der zentralen Ereignisse. Lassen sich mich deshalb einige wichtige Aspekte der Vorge- schichte des Hungerstreiks skizzieren. Dabei muss ich vor allem auf die Kontinuität der Verfolgung von Sinti und Roma in Deutschland nach 1945 eingehen. Die Stigmatisierung und Ausgrenzung von Sinti und Roma nach 1945 wurde gesellschaftlich und institutionell fortgeführt. So wurde in Bayern 1953 die sogenannte „Landfahrerordnung“ beschlossen, die viele Elemente des bereits 1926 beschlossenen „Gesetzes zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Erich Schneeberger Vorsitzender des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e.V. Gedenkveranstaltung zu 45 Jahre Hungerstreik deutscher Sinti in Dachau am 4. April 2025 Arbeitsscheuen“ fortführte. Geregelte Ausweis- und Melde- pflichten gehörten ebenso zur praktischen Ausführung der Landfahrerordnung wie die damit einhergehende Vorstellung, dass sogenannte „Landfahrer“ eine generelle Gefahr darstellen würden. Die damalige bayerische Staatsregierung wurde durch eine Koalition zwischen CSU und SPD gebildet, damaliger stell- vertretender Ministerpräsident und Innenminister war der SPD-AbgeordneteWilhelm Hoegner, der als Vater der bayeri- schen Verfassung gilt. Welche Auswirkungen hatte diese Landfahrerordnung für die Angehörigen der Minderheit? Lassen Sie mich das anhand der Beschreibungen von Franz Wirbel kurz darstellen, einem der drei Überlebenden des Holocaust, die an dem Dachauer Hungerstreik teilgenommen haben und der später der erste Vorsitzende unseres Bayerischen Landesverbands wurde. Franz Wirbel schreibt zur Nachkriegszeit: „Das erste negative Erlebnis hatte ich im Juni 1953, als ich mein Auto anmelden wollte. Ich musste mich neben mein Auto stellen und wurde von der Kripo Straubing fotografiert.Wie jeder Sinto wurde auch ich damals zur Kriminalpolizei bestellt und wurde aus- gefragt, ob ich auf Reisen gehen wollte und dass ich mir ein ‚Landfahrerbuch‘ zulegen müsste. Auf den Campingplätzen wurde es Jahr für Jahr schlimmer, im- mer öfter wurden wir abgewiesen. Die Schilder ‚Für Landfahrer verboten‘ kamen Anfang der sechziger Jahre. Es wurden uns immer mehr Schwierigkeiten gemacht.Wenn wir auch noch manchmal Platz bei einem Bauern auf der Wiese bekamen und wir vielleicht zehnWagen waren, kam trotzdem immer die Polizei und warf uns herunter.Wenn in den 1970er-Jahren ein Platz, auf dem Sinti-Familien mit ihren Angehörigen standen, von der Polizei umstellt wurde, hatten sie ihre Maschinenpis- tolen dabei, dressierte Schäferhunde, und dann das hämische Lachen dazu, das war gang und gäbe.“ Soweit die Beschreibun- gen von Franz Wirbel.
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