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Die Stiftung Seit dem 1.1.2003 hat die „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ die
KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg übernommen. Die Gründung der
Stiftung und die Übertragung der beiden KZ-Gedenkstätten vom Freistaat
Bayern an die Stiftung soll zeigen, dass die Erinnerung an das
nationalsozialistische Unrecht nicht allein als staatlicher Auftrag
verstanden werden kann, sondern vielmehr eine Aufgabe ist, die die
Gesellschaft in ihrer Gesamtheit betrifft. Diesen Wunsch, die Erinnerungsarbeit auf eine breite
gesellschaftliche Basis zu stellen, drückt auch der Stiftungszweck des
Gesetzes aus: |