Die Stiftung

Seit dem 1.1.2003 hat die „Stiftung Bayerische Gedenkstätten“ die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg übernommen. Die Gründung der Stiftung und die Übertragung der beiden KZ-Gedenkstätten vom Freistaat Bayern an die Stiftung soll zeigen, dass die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrecht nicht allein als staatlicher Auftrag verstanden werden kann, sondern vielmehr eine Aufgabe ist, die die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit betrifft. Diesen Wunsch, die Erinnerungsarbeit auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen, drückt auch der Stiftungszweck des Gesetzes aus:

"Die Erinnerung an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft wach zu halten und die geschichtlichen Erfahrungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse weiter zu tragen, ist nicht alleine Aufgabe des Staates, sondern ihrem Wesen nach eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn sie von den maßgebenden Kräften der Gesellschaft mitgetragen wird, und muss diejenigen einbeziehen, die der Gedenkstättenarbeit in besonderer Weise verbunden sind."

In der Sitzung vom 14. Dezember 2007 hat der Stiftungsrat Herrn Karl Freller als Stiftungsdirektor gewählt.